Kollaboratives Beteiligungsverfahren

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Proaktive Aufklärung über sog. unterjährige Kita-Betreuung

Sebastian Sebastian  •  2020-07-05  •    Keine Kommentare

Antrags-Code: consul.detmold-mitgestalten-2020-07-19

Die verantwortlichen Stellen sollen sämtliche Eltern über den Umfang des bedingungslosen Betreuungsanspruchs gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII proaktiv und breit unterrichten.

Kinder haben ab ihrem ersten Lebensjahr einen unbedingten Anspruch auf Kita-Betreuung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII. Bei zahlreichen Eltern besteht Unkenntnis oder Fehlwissen darüber, dass dieser Anspruch vom Beginn des sogenannten Kita-Jahres ab 1. August eines jeden Jahres sowie den grundsätzlich vorhandenen Kapazitäten unabhängig ist. Das geht zulasten der Eltern und dabei insbesondere Mütter, da sie in vermeintlichen Überbrückungszeiten auf Betreuung verzichten und den Betreuungsanspruch nicht durchsetzen. Um eine breite und adäquate Beteiligung aller Bevölkerungsschichten zu erreichen, sollen diese umfassend und barrierefrei informiert werden. Inhalte der Informationen sollen sein:

  1. die Tatsache, dass der Betreuungsanspruch unbedingt und unabhängig vom Kita-Jahr ist, also insbesondere eine sogenannte unterjährige Aufnahme in die Kita-Betreuung möglich ist
  2. dass der Bedarf durch das Kind und seine Eltern definiert wird
  3. dass Ablehnungen des Betreuungsanspruchs zu möglichen Ersatzansprüchen für die ersatzweise Betreuung durch eigene Organisation führen sowie möglichen Schadensersatzansprüchen auf Verdienst- und Rentenausfall führen können
  4. mögliche gerade noch hinmehmbare Entfernungen der Kita vom Wohnort
  5. die Höhe der Kita-Beiträge und mögliche finanzielle Unterstützungen
  6. weitere Beratungsangebote durch qualifizierte Rechtsanwälte